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WICHTIG - RISSE IM ANTIFOULING - WICHTIG

Wir bekommen jedes Jahr 2-4 Reklamationen wo sich Risse im Antifouling bilden wenn das Boot an Land steht. Natürlich sind 2 - 4 Reklamationen bei mehreren tausend Kunden nicht die Welt und für manchen anderen Händler ein Traum. Wir versuchen aber auch die wenigen Reklamationen ernst zu nehmen. Grundsätzlich sind nun mal alle Antifoulings microporös, quellen im Wasser und schrumpfen wenn die trocken werden. Was bei den Standard-Antifoulings kein Problem ist, da die nach einer Saison weitgehend verbraucht wurden und im Folgjahr neu gestrichen werden, kann natürlich bei mehrjährigen Antifoulings ein Problem werden, was sich in Form von kleinen Rissen im Antifouling bis zur Grundierung zeigt.

Die Risse können auch entstehen, wenn Epoxid-Beschichtungen vorgenommen werden, die dann mit PVC-Vinyl und Antifouling überschichtet werden. Auch die Nichteinhaltung des Taupunktes kann solche Spannungsrisse bei der Trocknung verursachen. Bei den EP-Beschichtungen von uns handelt es sich um Reinepoxidbeschichtungen mit hohen Feuchtedichten die nun mal 3-4 Wochen nachhärten. Wird jetzt innerhalb der Beschichtungsintervalle nachbeschichtet, so können Spannungsrisse im Antifouling entstehen. Diese Risse sind nicht weiter schlimm, es kommt zu keinen Ablatzungen und lassen sich mit einer dünnen Lage Antifouling beheben. Wir müssen aber auch feststellen, dass besonder bei hohen Trocknungstemperaturen wenn Boote an Land stehen wie im Süden der Adria, in geheizten Bootshallen, oder bei geringer Luftfeuchte es zu solchen Rissen kommen kann. Haben wir solche Vorgaben, dann muss die Schichtstärke beim Antifoulinganstrich reduziert werden. Wir weisen immer wieder darauf hin, nicht zu viel - keine zu hohen Schichtstärken. Haben wir Vorgaben wie z.B. EP-Beschichtungen, trockene warme Winterlager, dann sollte auch nur einmal das Antifouling mit der Fellrolle aufgetragen werden. Da unsere Antifoulings einen Dockintervall von 18 Monaten haben, mehrjährig sind, genügt in der Regel bei den Yachten die im Winter auf dem Lagerbock stehen ein Anstrich für 24 bis 36 Monate.

Es kommt dabei zu keinen Abplatzungen und ist nur ein optisches Problem. Im Gegensatz zu den Standardantifoulings, da kommt es nicht zu Haarrissen, sondern zu direkten Abplatzungen die zum Teil dann großflächig bei höheren Schichtstärken erfolgen können.

Eine weitere Ursache ist dass die Gebinde nicht ausreichend aufgerührt werden. Wir haben in den 2 Liter Gebinden ca. 2,6 kg Schwermetalle und Biozide. Es ist also zwingend erforderlich dass mit dem Rührstab und der Bohrmaschine gründlich aufgerührt wird, damit sich die Lölsungsmittel mit den Schwermetallen und Bioziden vermischen. Die Löpsungsmittel sind auch für die Härtung erforderlich. Da nun mal trotz Rührstab die Dosenwand und der Dosenboden nicht aufgerührt werden kann, ist ein umtopfen z.B. in eine Farbmischwanne zwingend erforderlich. Wenn Primer - Antifoulingreste vom Dosenrand oder Dosenboden gestrichen werden, dann entstehen nun mal solche Haarrisse. Wir können nur immer wieder auf eine sorgfältige Verarbeitung hinweisen, denn Geiz um den letzten Tropfen Antifouling vom Dosenrand zu verstreichen, oder Nachlässigkeit bei der Verarbeitung zahlt sich nicht aus.

Dieser Grundsatz gilt nun mal bei allen SPC-Antifoulings und Dickschichtantifoulings die anstelle Dikupfer Zinkoxide verwenden wie Marine 522 Ecoship Farbe weiß - grau - blau, da sollten die Wasserliegezeiten nur max 1-2 Monate unterbrochen werden, lieber weniger da diese Antifoulings ein anderes Quellverhalten haben. Während mehrlagige Schichtstärken besonders für Blauwassersegeler bis zu 5 Anstriche, die dann 2 mal rund um die Welt reichen kein Problem sind, wenn die Wasserliegezeiten nicht unterbrochen werden.

In den meisten Fällen kommt es aber bei den Farben schwarz oder ziegelrot nicht zu solchen Rissbildungen wenn die Wasserliegezeiten in den Wintermonaten 5-6 Monate unterbrochen werden.

Wir bitten um Verständnis wenn das passiert, aber auch bei uns gibt es nun mal keine 100%. Achtet also darauf, meist ist weniger mehr und vermeidet Aplikationsprobleme.

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Holzschutzmittel am grauen Markt..?

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  • Holzschutzmittel am grauen Markt..?

    Neben den geprüften und zugelassenen Holzschutzmittel als Bauprodukt (eigentlich nur für Fachleute zugänglich) gibt es in Deutschland einen frei zugänglichen Markt für nicht geprüfte Holzschutzmittel den sogenannten "Grauen Markt".
    Etwa 55 % Marktanteil haben die vielen kleinen Dosen im Baumarkt. Zweifelhafte biozide Wirkstoffe, ungenügende Deklaration, bedenkliche oder keine Gebrauchsanweisung bringt dem Laien, als praktischen Anwender, Unwägbarkeiten und Probleme. Dem den übrigen Dingen des Lebens allemal misstrauisch gegenüberstehende Verbraucher sollte dieser Zustand im Baumarkt zu denken geben.
    Wenn Mittel nicht ordentlich deklariert sind, die Anwendungsempfehlungen abenteuerlich "gegen und für alles" gelten ist dies jedoch sehr bedenklich. Zum Beispiel vertreibt die Firma Hornbach in ihren Baumärkten ein "Holzwurm-Ex", das gleichzeitig für Innen und Außen empfohlen wird und zudem Inhaltsstoffe angibt, die in der Wirkung zweifelhaft sind. Erschreckend ist gleichzeitig der hohe Anteil von Permethrin (Nervengift), ein Vielfaches dessen, was wir üblicherweise im geprüften und zugelassenen Bauprodukt zum bekämpfenden Holzschutz als Wirkstoffmenge vorfinden.
    Zum anderen gibt es einige sogenannte "alternative" Holzschutzmittel, die einerseits öfters im Fernsehen als "von böser Seite unterdrückte Ware" angepriesen werden, sich anderseits aus nicht nachvollziehbaren Gründen einer ordentlichen Prüfung zur Zulassung verweigern.
    • Wichtig
    • Der bedenkenlose und bestimmungswidrige Einsatz nicht zugelassener Holzschutzmittel an tragenden und aussteifenden Bauteilen verstößt gegen das Baurecht, worauf der Auftragnehmer belangt werden kann. Er wird zudem schadensersatzpflichtig. Für den Auftraggeber kann dies bei öffentlich geförderten Bauten, u.U. auch im Nachhinein, zum Entzug und der Rückforderung von Fördermittel führen.
    • Vorbeugender Holzschutz gehört nach dem Umweltrecht ausschließlich in stationäre und zugelassene Imprägnierwerke. Er ist als Ausnahme nur bestimmungsgemäß bei Befall im Zusammenhang mit bekämpfendem Holzschutz durch Fachleute.
    • Diesen grauen Markt gibt es auch bei den Antifoulings, auch da ist Vorsicht geboten. Zu jeden Antifouling müssen die Produkt-u. Sicherheitsdaten für jeden über Internet zugänglich sein. Bei den meisten Antifoulings gibt es nur eine Dosenbeschriftung von einem Werbedesigner. Wenn keine Sicherheitsdaten - dann sind entweder keine Biozide enthalten, wie bei den meisten AF, oder wenn Biozide enthalten sind, hat es hat keine Zulassung was dann immer eine Sache der Staatsanwaltschaft ist.
    Die Verträglichkeit der Wirkstoffe von verschiedenen Holzschutzmitteln

    In der Bundesrepublik war es vor und bleibt es nach der Vereinigung so geregelt, dass in jedem Fall jeder einzelne Hersteller selbst Auskunft geben muss, ob seine Holzschutzmittel untereinander und zu anderen Holzschutzmitteln welche Verträglichkeit haben. Diese Prozedur, die Verschwiegenheit über die Rezepturen, wie natürlich die Konkurrenz der Hersteller untereinander, ist ein großes (in der Praxis leider unüberwindbares) Hindernis für den Holzschutzpraktiker. Dieser unhaltbare Zustrand gilt nun auch für das Gebiet der ehemaligen DDR.
    Das gleiche gilt auch für Rezepturen der nötigen Nachweisreagenzien zu den im Handel vertriebenen Holzschutzmitteln, um sie (einfach und praxisnah) nachweisen zu können. Auch die sind meistens nicht offen zugänglich oder fallen unter das Produktionsgeheimnis des jeweiligen Herstellers. Der Fachmann ist daher mehr oder weniger auf die Gunst der Hersteller angewiesen, ihm diese Reagenzien zur Verfügung zu stellen, um z.B. den Holzschutzmitteleintrag vor Ort prüfen zu können.
    Vielfach leiden unter diesen Zuständen auch die Materialprüfanstalten, die bei manchen Inhaltsstoffen deutscher Holzschutzmittelkompositionen (z.B. bei den Hilfsstoffen) im Dunkeln tappen müssen. Dies ist legal, weil das Gesetz das Gut der Produktion des Produzenten höher wiegt, als z.B. die Gesundheit als das Gut des Verbrauchers.

    Admin
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