Es geht um die Osmoseprophylaxe, wo wir es mit 2 Gruppierungen von Fachleuten zu tun.
Nachdem ich mich mit diesen Sachverhalt seit langem beschäftige, dabei besonders bei den älteren Fachleuten auf Unverständnis stoße was wiederum für mich unverständlich ist, greife ich das Thema nochmals auf. Wenn wir uns also mit einem solchen Thema auseinandersetzen, dann geht das nicht mit ein paar Sätzen, wie es meist gehandhabt wird, es geht auch nicht mit der Beschreibung eines Werbedisgner, der das nicht versteht was er beschreibt, sondern nur um physikalische - unveränderbare Vorgänge, die einen Sachverhalt begründen. Damit lässt sich dieses Thema mit ein paar Sätzen nicht bearbeiten und bedarf einige Seiten zum verstehen.
Die Gruppe meist der etwas älteren Fachleute hält an der Praxis fest, denn Gelcoat anzuschleifen und mit einen 2 Komp. Epoxyd zu verstärken. Darauf ein erodierendes Hartantifouling oder eine VC-Beschichtung mit Teflon - Graphit oder Kupfer. Das ist vergleichbar wie auf dem CSU-Parteitag in Kreuth am Tegernsse. Nichts riskieren, auch wenn`s nichts taugt, dann schon lieber den Huber.....?
Die zweite Gruppe, in der Regel auch älter, keine Fachleute, schleift den Gelcoat an, beschichtet darauf ein 2 Komp. Harz und streicht in das reagierende Harz "Nass in Nass" eine 1 Komp. Teflon-Beschichtung. Diese Gruppe können wir vergessen, das sind ein paar Exoten vergleichbar mit den Graffiti - Sprayern, die immer an den Haltestellen die Bushäuschen markieren, oder einer von den 10 Spezialisten der paar nördlichen Foren.
Die Gruppe der jüngeren Fachleute ist der Meinung, auf keinem Fall den Gelcoat anzuschleifen bzw. so wenig wie möglich, was auf Grund neuer Produkte mit höherer Penetrierfähigkeit möglich wurde, auch einen neuen Gelcoat nicht mehr mit einem " 2 Komp. Epoxyd zu beschichten, sondern die Eigenschaften des Gelcoat der die wichtigste Feuchtebarriere bildet zu bewahren und die Feuchtedichte dauerhaft zu erhalten. Die würden`s wissen, nur die müssen sich noch hochdienen, bis Ihnen einer glaubt, das ist wie in der Politik.
Wenn besonders die älteren Fachleute gefragt werden warum Sie an dieser Praxis die noch aus den 60-zigern genauer 1962 stammt festhalten, dann bekommt einer die Antwort dass wir es schon immer so machen, des weiteren müssen wir Garantien und Gewährleistungen übernehmen.
Damit beginnt das Thema nicht beim schleifen sondern zuerst bei der Garantie und Gewährleistung einer Ausführung bei einem Endkundengeschäft.
Im Handel ist die Garantie eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht gemachte freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Hertsellers gegenüber dem Kunden. Häufig wird sie jedoch mit dieser verwechselt. Ein wichtiger Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung besteht in folgendem:
- Garantie: sichert eine unbedingte Schadensersatzleistung zu (engl. guarantee)
- Gewährleistung: definiert eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung (engl. warranty) ausschließlich für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden. Der übliche Sprachgebrauch vermischt fälschlicherweise beide Begriffe. Im juristischen Sinn definiert eine Garantie die vertraglich vereinbarte Verpflichtung eines Garanten, während die Gewährleistung direkt aus dem Gesetz abzuleiten ist.
Eine Garantie ist eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Händlers und/oder des Herstellers. Die Garantiezusage bezieht sich immer auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile (oder des gesamten Geräts) über einen bestimmten Zeitraum. Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeit für den Zeitraum „garantiert“ wird. Die Garantie ist jedoch üblicherweise ausgeschlossen, wenn die Ursache des Defekts beim Kunden liegt oder der Kunde versucht hat, selbst eine Reparatur durchzuführen. Die gesetzlich zugelassene Garantie-Höchstdauer beträgt 30 Jahre.
Die gesetzliche Gewährleistung bezieht sich auf die Mangelfreiheit des Kaufgegenstandes zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer. Sie beträgt nach § 438 BGB 24 Monate und kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder einzelvertraglich auf 12 Monate verkürzt werden. Der Kunde kann daher seine Rechte bei Lieferung eines mangelbehafteten Gegenstandes nunmehr 2 Jahre lang (bzw. 1 Jahr bei gebrauchten Waren, sofern kaufvertraglich vereinbart) geltend machen. Zu Gunsten des privaten Käufers gegenüber dem gewerblichen Verkäufer wird beim Verbrauchsgüterkauf in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt defekt war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht bestand. Reklamiert der Kunde später als 6 Monate nach dem Kauf, so kehrt sich die Beweislast um, d.h. er muss beweisen, dass der Gegenstand schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies.
Für den Kunden ist zu beachten, dass durch eine Garantiezusage die gesetzliche Gewährleistung in keinem Fall ersetzt oder gar – im Umfang oder der Zeitdauer – verringert werden kann, sondern immer nur neben der bzw. zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung Anwendung findet.
Spätesten jetzt merkt jeder, dass da bereits der Hund begraben wird. Oder mit einfachen Worten, wer eine neue Yacht egal von welchen Hersteller erwirbt bekommt dann eine Garantie oder Gewährleistung auf dem Bootskörper, GFK, Gelcoat, oder ein Gelshield, oder Antifoulinganstrich, die im Grunde genommen keinen Cent wert ist, da diese auch bei keinem Gericht nicht durchsetzbar ist. Das Wohlwollen eines Herstellers ist meist ein Wunschgedanke.
Der Grund ist:
Ein unabewendbarer physikalischer Vorgang, der beginnt wenn das Boot in`s Wasser kommt. Dieser Vorgang wird meist als Osmose beschrieben, ist aber ein osmotischer Diffusionsprozess der nur im Zeitablauf beeinflusst werden kann aber nicht verhindert werden kann. Was soll ein Osmoseschutz den es vom physikalischen Standpunkt aus betrachtet nicht gibt, da der osmotische Diffusionsprozess unabänderlich ist. Da kann einer 20 Lagen Gelshield auf das Unterwasserschiff streichen und die Feuchtemoleküle wandern durch das Gelshield wie durch einen Schweizer Käse. Von Gewährleistungen oder Garantien zu reden ist wohl ein Scherz, wenn dabei noch der Gelcoat mit seinen 0,6-0,8mm angeschliffen und damit die Oberfläche um den Faktor 3 vergrößert, damit wird natürlich auch die Feuchteaufnahme um den Faktor 3 vergrößert, das müsst jedem einleuchten.
Zusätzlich ist dann noch die Praxis, dass dieser Prozess durch Eigenverschulden noch unterstützt wird und durch nicht fachgerechte bzw. nicht mehr fachgerechte Anwendungen beschleunigt wird. Wenn die Oberfläche für das eindringen der Feuchtemoleküle durch anschleifen entsprechend vergrößert wird, dann wird der osmotische Vorgang beschleunigt ohne wenn und aber. Da kann einer der Techniker von Bavaria bis Schöchl erzählen was er will, die Physik lässt sich nicht ändern.
Was soll eine Gewährleistung auf die Materialeigenschaften, denn es gibt es keinen einzigen Yachthersteller, deren Fertigungstechnik was den GFK-Rumpf - Barriere - Gelcoat betrifft so schlecht ist, dass das Unterwasserschiff nicht min. mit oder ohne schleifen die nächsten 5-10 Jahre ohne sichtbare Beschädigung übersteht. Damit stellt sich für mich schon die Frage, warum die meisten Händler oder Großhändler Ihren Kunden eine so genannte Osmoseprophylaxe mit einen 2 Komp. Epoxyd empfehlen oder verkaufen und dabei noch in Kauf nehmen den Gelcoat entsprechend anszuschleifen damit diese Beschichtung nicht abfällt.
Erstaunlicherweise macht kaum ein Hersteller die Prophylaxe, sondern immer ein Subunternehmer der dann die Gewährleistung übernimmt. Bei Swan oder Baltic verliert einer die Garantie und auch die Gewährleistung auf eine neue Yacht bei solchen Anwendungen. Warum wohl.......?
Ich hatte mich schon etwas gewundert, warum es solche Empfehlungen z.B. bei Bavaria - Jeanneau - Oceanic - Hanse gibt, während Yachtbauer wie Baltic - Syrius - Schöchl eine solche Empfehlung nicht machen. Da es nicht immer einfach ist, Infos darüber zu erhalten, bleibt nur manchmal die Provokation eines Herstellers und es erfährt einer in 2 Minuten mehr als in 30 Seiten Hochglanzbroschüre. Wenn ich Fragen stelle, ob die Harzqualität einer Yacht so miserabel ist, dass darauf wie bei Hanse 8-10 Lagen oder wie bei Bavaria 5-6 Lagen Gelshield gestrichen werden müssen, dann bekommt einer keine Antwort. Besonders noch dann, wenn auf andere Hersteller verwiesen wird, die keinen Gelshield auf dem neuen Gelcoat streichen. Auf die Frage, dass die Händler natürlich die technischen Voraussetzungen haben, diese Epoxydbeschichtungen entsprechen den technischen Vorgaben zu tempern, also bei ca. 40°C 15 Stunden, dann bekommt einer die Antwort dass selbstverständlich die Verarbeitungstemperaturen eingehalten werden. Was für ein Quatsch, ich rede von Tempern, damit die Epoxyde entspannen können und nicht verspröden und die reden dann von Verarbeitungstemperaturen. Ich habe mir manche Vertretungen angesehen und bei keinen einzigen auch nicht bei den von mir besichtigten Bavariavertretungen gesehen, dass die technischen Möglichkeiten einer fachgerechten Temperung vorhanden sind.
Ich kenne keine Bavaria, die ein Gelshield oder ein VCTar2 als Osmoseschutz benötigt.
Bei dieser Anwendung eines angeblichen Osmoseschutz mit Harzen die kalkpigmentiert sind, auch nicht getempert werden, muss das Unterwasserschiff angeschliffen werden um die erforderliche Penetrierfähigkeit zu erzielen. Dabei wird die Polymere Struktur eines Vinylesther der nur 0,3-0,8 mm dick ist aufgerissen, die Oberfläche wird durch das anschleifen entsprechend vergrößert, damit kann natürlich in Bezug der vergrößerten Fläche die Haftung erhöht werden, damit fällt z.B. das Gelshield nicht ab. Entsprechend wird auch die Feuchteaufnahme vergrößert, was soviel bedeutet der Schuss geht nach hinten los.
Mir war zuerst nicht verständlich, warum wird den Neukunden ein solches Verfahren empfohlen, obwohl jeder weiß dass diese Epoxyde wie ein Gelshield bei weitem nicht die Eigenschaften eines Gelcoats erfüllen können und dabei wird dann noch der Gelcoat extra angeschliffen. Die Frage wird einem von keinem weder von Bavaria - Dehler - Oceanic beantwortet mit einer entsprechend fundierten fachlichen Begründung. Da heißt es dann nur, OSMOSEPROPHYLAXE, Osmoseschutzsystem was meiner Meinung eine Erfindung der Werbekaufleute ist.
Kein Automobilverkäufer einer renommierten Firma, kein technischer Berater einer Werft usw. könnte sich erlauben, einen solchen Unsinn der uns von einigen Yachtverkäufern vermittelt wird, zu erzählen.......!, wobei anzumerken ist, dass die meisten Fachbetriebe darüber Bescheid wissen.
Weiter mit Teil 2
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