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WICHTIG - RISSE IM ANTIFOULING - WICHTIG

Wir bekommen jedes Jahr 2-4 Reklamationen wo sich Risse im Antifouling bilden wenn das Boot an Land steht. Natürlich sind 2 - 4 Reklamationen bei mehreren tausend Kunden nicht die Welt und für manchen anderen Händler ein Traum. Wir versuchen aber auch die wenigen Reklamationen ernst zu nehmen. Grundsätzlich sind nun mal alle Antifoulings microporös, quellen im Wasser und schrumpfen wenn die trocken werden. Was bei den Standard-Antifoulings kein Problem ist, da die nach einer Saison weitgehend verbraucht wurden und im Folgjahr neu gestrichen werden, kann natürlich bei mehrjährigen Antifoulings ein Problem werden, was sich in Form von kleinen Rissen im Antifouling bis zur Grundierung zeigt.

Die Risse können auch entstehen, wenn Epoxid-Beschichtungen vorgenommen werden, die dann mit PVC-Vinyl und Antifouling überschichtet werden. Auch die Nichteinhaltung des Taupunktes kann solche Spannungsrisse bei der Trocknung verursachen. Bei den EP-Beschichtungen von uns handelt es sich um Reinepoxidbeschichtungen mit hohen Feuchtedichten die nun mal 3-4 Wochen nachhärten. Wird jetzt innerhalb der Beschichtungsintervalle nachbeschichtet, so können Spannungsrisse im Antifouling entstehen. Diese Risse sind nicht weiter schlimm, es kommt zu keinen Ablatzungen und lassen sich mit einer dünnen Lage Antifouling beheben. Wir müssen aber auch feststellen, dass besonder bei hohen Trocknungstemperaturen wenn Boote an Land stehen wie im Süden der Adria, in geheizten Bootshallen, oder bei geringer Luftfeuchte es zu solchen Rissen kommen kann. Haben wir solche Vorgaben, dann muss die Schichtstärke beim Antifoulinganstrich reduziert werden. Wir weisen immer wieder darauf hin, nicht zu viel - keine zu hohen Schichtstärken. Haben wir Vorgaben wie z.B. EP-Beschichtungen, trockene warme Winterlager, dann sollte auch nur einmal das Antifouling mit der Fellrolle aufgetragen werden. Da unsere Antifoulings einen Dockintervall von 18 Monaten haben, mehrjährig sind, genügt in der Regel bei den Yachten die im Winter auf dem Lagerbock stehen ein Anstrich für 24 bis 36 Monate.

Es kommt dabei zu keinen Abplatzungen und ist nur ein optisches Problem. Im Gegensatz zu den Standardantifoulings, da kommt es nicht zu Haarrissen, sondern zu direkten Abplatzungen die zum Teil dann großflächig bei höheren Schichtstärken erfolgen können.

Eine weitere Ursache ist dass die Gebinde nicht ausreichend aufgerührt werden. Wir haben in den 2 Liter Gebinden ca. 2,6 kg Schwermetalle und Biozide. Es ist also zwingend erforderlich dass mit dem Rührstab und der Bohrmaschine gründlich aufgerührt wird, damit sich die Lölsungsmittel mit den Schwermetallen und Bioziden vermischen. Die Löpsungsmittel sind auch für die Härtung erforderlich. Da nun mal trotz Rührstab die Dosenwand und der Dosenboden nicht aufgerührt werden kann, ist ein umtopfen z.B. in eine Farbmischwanne zwingend erforderlich. Wenn Primer - Antifoulingreste vom Dosenrand oder Dosenboden gestrichen werden, dann entstehen nun mal solche Haarrisse. Wir können nur immer wieder auf eine sorgfältige Verarbeitung hinweisen, denn Geiz um den letzten Tropfen Antifouling vom Dosenrand zu verstreichen, oder Nachlässigkeit bei der Verarbeitung zahlt sich nicht aus.

Dieser Grundsatz gilt nun mal bei allen SPC-Antifoulings und Dickschichtantifoulings die anstelle Dikupfer Zinkoxide verwenden wie Marine 522 Ecoship Farbe weiß - grau - blau, da sollten die Wasserliegezeiten nur max 1-2 Monate unterbrochen werden, lieber weniger da diese Antifoulings ein anderes Quellverhalten haben. Während mehrlagige Schichtstärken besonders für Blauwassersegeler bis zu 5 Anstriche, die dann 2 mal rund um die Welt reichen kein Problem sind, wenn die Wasserliegezeiten nicht unterbrochen werden.

In den meisten Fällen kommt es aber bei den Farben schwarz oder ziegelrot nicht zu solchen Rissbildungen wenn die Wasserliegezeiten in den Wintermonaten 5-6 Monate unterbrochen werden.

Wir bitten um Verständnis wenn das passiert, aber auch bei uns gibt es nun mal keine 100%. Achtet also darauf, meist ist weniger mehr und vermeidet Aplikationsprobleme.

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Was sind VOC?

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  • Was sind VOC?

    VOC = Volatile Organic Compounds, zu deutsch flüchtige organische Verbindungen, gehören mit Stickoxiden zu den Ozon-Vorläufersubstanzen. Das bedeutet, unter Einwirkung von Sonnenlicht unterstützen sie die Entstehung von bodennahem Ozon. Dies ist eine Schlüsselkomponente des so genannten Sommersmog. Hohe Ozonwerte sind für Menschen, Tiere und Pflanzenwelt schädlich. Beim Menschen kommt es zu Reizungen der Augen und Schleimhäute. Zudem werden die Atmungs- sowie die sportliche Leistungsfähigkeit vermindert. Neben dem Straßenverkehr sind vor allem Feuerungsanlagen der Industrie und Kraftwerke Hauptquellen der Ozon-Vorläufersubstanz Stickoxid (NOx). Die flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) werden sowohl auf natürlichem Weg freigesetzt, etwa durch die Methanproduktion von Wäldern, als auch durch die Verwendung von Lösemitteln, zum Beispiel in Lacken und Farben.

    Die bisherigen Verordnungen: - Wozu dienen sie?
    Die Vermeidung von Sommersmog beschäftigt europäische Gremien und Regierungen schon seit Jahrzehnten. Sommersmog entsteht vor allem durch die Verbindung von Stickoxiden, VOC (siehe oben) und Sonneneinstrahlung. Nach Angaben des Bundesministeriums

    für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit konnte der Ausstoß so genannter Ozon- Vorläufersubstanzen in Europa seit 1990 bereits halbiert werden. Dies ist vor allem auf die ersten internationalen Richtlinien und nationalen Gesetze zurückzuführen. Denn in der Folge wurde der 3- Wege-Katalysator eingeführt, in Abluftreinigungsanlagen investiert und auf lösemittelreduzierte Produkte umgestellt, wo dies durch konstante Temperatur und Luftfeuchtigkeit problemlos möglich war – also bei der anlagenbezogenen Verarbeitung.

    Was bezweckt die neue ChemVOCFarbV?

    Die in 2004 verabschiedete EURichtlinie2004/42/EG bezieht sich erstmals auf die handwerkliche Verarbeitung von VOC-haltigen Produkten. So will das Europäische Parlament die VOC-Emissionen bis 2010 um weitere 30 Prozent verringern. Im Oktober 2004 stimmte der Bundesrat dem Antrag zu, die Verordnung in deutsches Recht umzusetzen. Seit Dezemberm 2004 ist sie unter der Bezeichnung ChemVOCFarbV (Lösemittelhaltige
    Farben- und Lack-Verordnung) rechtsverbindlich für »Farben und Lacke zur Beschichtung von Bauwerken, ihren Bauteilenund dekorativen Bauelementen sowie Produkten zur Fahrzeugreparaturlackierung«.Alle Veränderungen werden laut Verordnung in zwei Abschnitten verlaufen: Ab 01.01.2007 gelten mzunächst vorläufige Grenzwerte. Diese setzte das europäische Parlament nach intensiver Beratung und Diskussion mit der Industrie auf einem Niveau fest, das für den Verarbeiter keine gravierenden Einschränkungen der gewohnten Produktqualität zur Folge haben wird. Ab 01.01.2010 werden die Grenzwerte um durchschnittlich 10 bis 30 Prozent verschärft. Dies gilt zwar innerhalb der Lackindustrie als einzigartige Herausforderung, wird aber als grundsätzlich realistisch eingeschätzt. Zumal der verabschiedete gesetzliche Rahmen bedeutet: Die Lack- sowie die Rohstoff- und Bindemittelindustrie erhalten ausreichend Zeit für intensive Forschungen und Entwicklungen und gleichzeitig ausreichend Flexibilität für die Umsetzung der Verordnung.

    Die VOC-Verordnung gliedert die wichtigsten Bautenanstrichmittel in zwölf Produktkategorien, nochmals unterteilt in die Typen Wb (Wasserbasis) und Lb (Lösemittelbasis). Die Übersicht (siehe Tabelle) zeigt die jeweiligen Grenzwerte für das »in den Verkehr bringen« – das Bereitstellen der Farben und Lacke für Dritte – ab 01.01.2007 bzw. ab 01.01.2010. Für beide Phasen gibt es eine Übergangsfrist von jeweils einem Jahr, die den Abverkauf der Ware ermöglicht, die nachweislich vorher produziert wurde. Produkte, die mehr VOC als erlaubt enthalten, dürfen danach nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Die gesetzlichen Höchstwerte stellen demnach zwar hohe Anforderungen an Bautenfarbenhersteller und Verarbeiter, sind jedoch im vorgegebenen Zeitraum durchaus umsetzbar. Schließlich berücksichtigt der Gesetzgeber mit den je nach Kategorie unterschiedlichen Grenzwerten die verschiedenen Anwendungsbereiche und ihre Besonderheiten. So ist eine Vielzahl der Produkte, die der Maler heute verarbeitet, bereits 2010-konform. Dies gilt für Innenwandfarben, Fassadenfarben und Putze (also die Kategorien a, b und c), da hier wasserverdünnbare Produkte seit Jahren Standard sind. Ebenfalls 2010-konform sind zudem wasserverdünnbare Lacke und Lasuren. In anderen Bereichen könnten hingegen geringere VOC-Grenzwerte nur bei gleichzeitigen erheblichen Funktionalitäts-Einbußen erreicht werden. Daher umfasst Kategorie i z. B. Korrosionsschutz- Beschichtungen und sieht entsprechend des besonderen Anforderungsprofils einen Grenzwert von 600 bzw. 500 Gramm VOC pro Liter des gebrauchsfertigen Produkts (Lösemittelbasis) vor. Auch bei Grundierungen für kritische Untergründe
    wie Zink, Alu und Hart-PVC (ebenfalls Kategorie i) ist beispielsweise die weitere Verwendung vieler bereits am Markt vorhandener Produkte auf Lösemittelbasis möglich. mAuch die meisten klassischen lösemittelverdünnbaren Malerlacke werden bis 2010 den Grenzwerten entsprechen. Das ist das Ziel der Industrie, die derzeit zahlreiche Anpassungen und Neuformulierungen entwickelt. Schließlich erwarten Profiverarbeiter weiterhin Farben und Lacke mit professioneller Qualität.
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