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WICHTIG - RISSE IM ANTIFOULING - WICHTIG

Wir bekommen jedes Jahr 2-4 Reklamationen wo sich Risse im Antifouling bilden wenn das Boot an Land steht. Natürlich sind 2 - 4 Reklamationen bei mehreren tausend Kunden nicht die Welt und für manchen anderen Händler ein Traum. Wir versuchen aber auch die wenigen Reklamationen ernst zu nehmen. Grundsätzlich sind nun mal alle Antifoulings microporös, quellen im Wasser und schrumpfen wenn die trocken werden. Was bei den Standard-Antifoulings kein Problem ist, da die nach einer Saison weitgehend verbraucht wurden und im Folgjahr neu gestrichen werden, kann natürlich bei mehrjährigen Antifoulings ein Problem werden, was sich in Form von kleinen Rissen im Antifouling bis zur Grundierung zeigt.

Die Risse können auch entstehen, wenn Epoxid-Beschichtungen vorgenommen werden, die dann mit PVC-Vinyl und Antifouling überschichtet werden. Auch die Nichteinhaltung des Taupunktes kann solche Spannungsrisse bei der Trocknung verursachen. Bei den EP-Beschichtungen von uns handelt es sich um Reinepoxidbeschichtungen mit hohen Feuchtedichten die nun mal 3-4 Wochen nachhärten. Wird jetzt innerhalb der Beschichtungsintervalle nachbeschichtet, so können Spannungsrisse im Antifouling entstehen. Diese Risse sind nicht weiter schlimm, es kommt zu keinen Ablatzungen und lassen sich mit einer dünnen Lage Antifouling beheben. Wir müssen aber auch feststellen, dass besonder bei hohen Trocknungstemperaturen wenn Boote an Land stehen wie im Süden der Adria, in geheizten Bootshallen, oder bei geringer Luftfeuchte es zu solchen Rissen kommen kann. Haben wir solche Vorgaben, dann muss die Schichtstärke beim Antifoulinganstrich reduziert werden. Wir weisen immer wieder darauf hin, nicht zu viel - keine zu hohen Schichtstärken. Haben wir Vorgaben wie z.B. EP-Beschichtungen, trockene warme Winterlager, dann sollte auch nur einmal das Antifouling mit der Fellrolle aufgetragen werden. Da unsere Antifoulings einen Dockintervall von 18 Monaten haben, mehrjährig sind, genügt in der Regel bei den Yachten die im Winter auf dem Lagerbock stehen ein Anstrich für 24 bis 36 Monate.

Es kommt dabei zu keinen Abplatzungen und ist nur ein optisches Problem. Im Gegensatz zu den Standardantifoulings, da kommt es nicht zu Haarrissen, sondern zu direkten Abplatzungen die zum Teil dann großflächig bei höheren Schichtstärken erfolgen können.

Eine weitere Ursache ist dass die Gebinde nicht ausreichend aufgerührt werden. Wir haben in den 2 Liter Gebinden ca. 2,6 kg Schwermetalle und Biozide. Es ist also zwingend erforderlich dass mit dem Rührstab und der Bohrmaschine gründlich aufgerührt wird, damit sich die Lölsungsmittel mit den Schwermetallen und Bioziden vermischen. Die Löpsungsmittel sind auch für die Härtung erforderlich. Da nun mal trotz Rührstab die Dosenwand und der Dosenboden nicht aufgerührt werden kann, ist ein umtopfen z.B. in eine Farbmischwanne zwingend erforderlich. Wenn Primer - Antifoulingreste vom Dosenrand oder Dosenboden gestrichen werden, dann entstehen nun mal solche Haarrisse. Wir können nur immer wieder auf eine sorgfältige Verarbeitung hinweisen, denn Geiz um den letzten Tropfen Antifouling vom Dosenrand zu verstreichen, oder Nachlässigkeit bei der Verarbeitung zahlt sich nicht aus.

Dieser Grundsatz gilt nun mal bei allen SPC-Antifoulings und Dickschichtantifoulings die anstelle Dikupfer Zinkoxide verwenden wie Marine 522 Ecoship Farbe weiß - grau - blau, da sollten die Wasserliegezeiten nur max 1-2 Monate unterbrochen werden, lieber weniger da diese Antifoulings ein anderes Quellverhalten haben. Während mehrlagige Schichtstärken besonders für Blauwassersegeler bis zu 5 Anstriche, die dann 2 mal rund um die Welt reichen kein Problem sind, wenn die Wasserliegezeiten nicht unterbrochen werden.

In den meisten Fällen kommt es aber bei den Farben schwarz oder ziegelrot nicht zu solchen Rissbildungen wenn die Wasserliegezeiten in den Wintermonaten 5-6 Monate unterbrochen werden.

Wir bitten um Verständnis wenn das passiert, aber auch bei uns gibt es nun mal keine 100%. Achtet also darauf, meist ist weniger mehr und vermeidet Aplikationsprobleme.

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EU-BIOZIDVERORDNUNG

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  • EU-BIOZIDVERORDNUNG

    Im Rahmend der Umsetzung der EU-Biozid-Verordnung gelten zurzeit für PT21 folgende Bestimmungen
    • Aktuell Bestandsschutz für notifizierte Altbiozide, für die ein Antrag/Dossier eingereicht wurde
    • Altbiozide ohne Neuantrag seit 2008 verboten
    • PT21: Diuron und Chlorthalonil
    • Bis Ende 2015 müssen alle PT21 Wirkstoffe bearbeitet sein und Dossiers der ECHA vorliegen
    • Ende 2016 müssen alle Stoffe auf EU-Ebene entschieden sein
    • Spätestens 2019 muss für alle Produkte eine Zulassung beantragt worden sein, damit sie noch verkehrsfähig sind.
    • Voraussichtlich 2020/2021 nur noch geprüfte AF-Produkte auf dem EU-Markt
    • Seit 31. Januar 2014 erste Wirkstoff-Zulassung: Zineb
    • Weitere sollen in 2014 folgen

    Wirkstoffe (Biozide)
    Im Folgenden sind die Altbiozide aufgeführt, für die Dossiers eingereicht wurden
    • Kupferdioxid (S,P)
    • Kupferthiozyanat (S,P)
    • Kupfermetall (S,P)
    • Kupferpyrithion (P)
    • Tolylfluanid (S,P)
    • Dichlofluanid (S,P)
    • Zinkpyrithion (S,P)
    • Irgarol (S,P)
    • Isothiazolinon (S,P)

    Für folgende Neubiozide wurden Dossiers eingereicht:
    • Tralopyril (S,P)
    • Metetomidin (S,P)

    S = Sportboote, P = Professionelle Schifffahrt
    Es ist damit zu rechnen, dass es im Rahmen der Zulassung von Wirkstoffen und Produkten zu nationalen Ausnahmen aus Umwelt- und Gesundheitsgründen (Art. 37) kommen kann. Zudem könnte es sein, dass einige Zulassungen nur für den Salzwasser, aber nicht für den Süßwasserbereich erteilt werden.

    Wirksamkeitsprüfungen
    Für zukünftige Antifoulingprodukte werden simulierte Feldtests zur Wirksamkeitsprüfung mit fail/pass Kriterien zur Bewuchsfreiheit vorgeschrieben sein. Dieses bedeutet, dass Auslagerungen nach standardisierten Bedingungen (CEPE, ASTM) unter typischen marinen oder Süßwasser-Bedingungen durchgeführt werden müssen. Zudem ist die Einreichung weltweit erhobener Daten möglich sowie Nachweise über Feldtests mit Testflächen oder Ganzrumpfbeschichtungen auf Schiffen.

    Biozidfreie Systeme
    Für AF-Systeme existieren bisher keine Vorschriften für die Dokumentation eines Wirksamkeitsnachweises. Letztendlich ist es aber im Interesse der Reeder und auch der Bootseigner, Produkte zu erwerben, deren Wirksamkeit nicht noch nachgewiesen werden muss, sondern deren Wirksamkeit zuvor festgestellt wurde. Für Hersteller biozidfreier Verfahren und Beschichtungen wird daher empfohlen, freiwillig Wirksamkeitsnachweise bei zu bringen und die Möglichkeit zu nutzen, gleichzeitig eine Umweltlabel zu beantragen. Geeignete Label in Deutschland, bzw. in Europa wären hierzu folgende:
    • DIN EN ISO 14024 Biozidfreie Antifoulingprodukte
    • RAL UZ 110 Umweltschonender Schiffsbetrieb
    • RAL UZ 141 Umweltfreundliches Schiffsdesign

    Admin

    Beitrag von Limnomar www.limnomar.de
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