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WICHTIG - RISSE IM ANTIFOULING - WICHTIG

Wir bekommen jedes Jahr 2-4 Reklamationen wo sich Risse im Antifouling bilden wenn das Boot an Land steht. Natürlich sind 2 - 4 Reklamationen bei mehreren tausend Kunden nicht die Welt und für manchen anderen Händler ein Traum. Wir versuchen aber auch die wenigen Reklamationen ernst zu nehmen. Grundsätzlich sind nun mal alle Antifoulings microporös, quellen im Wasser und schrumpfen wenn die trocken werden. Was bei den Standard-Antifoulings kein Problem ist, da die nach einer Saison weitgehend verbraucht wurden und im Folgjahr neu gestrichen werden, kann natürlich bei mehrjährigen Antifoulings ein Problem werden, was sich in Form von kleinen Rissen im Antifouling bis zur Grundierung zeigt.

Die Risse können auch entstehen, wenn Epoxid-Beschichtungen vorgenommen werden, die dann mit PVC-Vinyl und Antifouling überschichtet werden. Auch die Nichteinhaltung des Taupunktes kann solche Spannungsrisse bei der Trocknung verursachen. Bei den EP-Beschichtungen von uns handelt es sich um Reinepoxidbeschichtungen mit hohen Feuchtedichten die nun mal 3-4 Wochen nachhärten. Wird jetzt innerhalb der Beschichtungsintervalle nachbeschichtet, so können Spannungsrisse im Antifouling entstehen. Diese Risse sind nicht weiter schlimm, es kommt zu keinen Ablatzungen und lassen sich mit einer dünnen Lage Antifouling beheben. Wir müssen aber auch feststellen, dass besonder bei hohen Trocknungstemperaturen wenn Boote an Land stehen wie im Süden der Adria, in geheizten Bootshallen, oder bei geringer Luftfeuchte es zu solchen Rissen kommen kann. Haben wir solche Vorgaben, dann muss die Schichtstärke beim Antifoulinganstrich reduziert werden. Wir weisen immer wieder darauf hin, nicht zu viel - keine zu hohen Schichtstärken. Haben wir Vorgaben wie z.B. EP-Beschichtungen, trockene warme Winterlager, dann sollte auch nur einmal das Antifouling mit der Fellrolle aufgetragen werden. Da unsere Antifoulings einen Dockintervall von 18 Monaten haben, mehrjährig sind, genügt in der Regel bei den Yachten die im Winter auf dem Lagerbock stehen ein Anstrich für 24 bis 36 Monate.

Es kommt dabei zu keinen Abplatzungen und ist nur ein optisches Problem. Im Gegensatz zu den Standardantifoulings, da kommt es nicht zu Haarrissen, sondern zu direkten Abplatzungen die zum Teil dann großflächig bei höheren Schichtstärken erfolgen können.

Eine weitere Ursache ist dass die Gebinde nicht ausreichend aufgerührt werden. Wir haben in den 2 Liter Gebinden ca. 2,6 kg Schwermetalle und Biozide. Es ist also zwingend erforderlich dass mit dem Rührstab und der Bohrmaschine gründlich aufgerührt wird, damit sich die Lölsungsmittel mit den Schwermetallen und Bioziden vermischen. Die Löpsungsmittel sind auch für die Härtung erforderlich. Da nun mal trotz Rührstab die Dosenwand und der Dosenboden nicht aufgerührt werden kann, ist ein umtopfen z.B. in eine Farbmischwanne zwingend erforderlich. Wenn Primer - Antifoulingreste vom Dosenrand oder Dosenboden gestrichen werden, dann entstehen nun mal solche Haarrisse. Wir können nur immer wieder auf eine sorgfältige Verarbeitung hinweisen, denn Geiz um den letzten Tropfen Antifouling vom Dosenrand zu verstreichen, oder Nachlässigkeit bei der Verarbeitung zahlt sich nicht aus.

Dieser Grundsatz gilt nun mal bei allen SPC-Antifoulings und Dickschichtantifoulings die anstelle Dikupfer Zinkoxide verwenden wie Marine 522 Ecoship Farbe weiß - grau - blau, da sollten die Wasserliegezeiten nur max 1-2 Monate unterbrochen werden, lieber weniger da diese Antifoulings ein anderes Quellverhalten haben. Während mehrlagige Schichtstärken besonders für Blauwassersegeler bis zu 5 Anstriche, die dann 2 mal rund um die Welt reichen kein Problem sind, wenn die Wasserliegezeiten nicht unterbrochen werden.

In den meisten Fällen kommt es aber bei den Farben schwarz oder ziegelrot nicht zu solchen Rissbildungen wenn die Wasserliegezeiten in den Wintermonaten 5-6 Monate unterbrochen werden.

Wir bitten um Verständnis wenn das passiert, aber auch bei uns gibt es nun mal keine 100%. Achtet also darauf, meist ist weniger mehr und vermeidet Aplikationsprobleme.

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Haftung bei Osmose?

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  • Haftung bei Osmose?

    Über den Online-Newsletter des C.H. Beck-Verlag folgender Bericht über ein Urteil des OLG Schleswig-Holstein:

    Newsletter-Bericht:
    "Garantiert der Verkäufer einer Segelyacht, dass das Boot osmosefrei sei, so muss er es zurücknehmen und dem Käufer den Kaufpreis erstatten, wenn sich später herausstellt, dass das Boot einen von der Zusage abweichenden Osmoseschaden hat. Das hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht mit Urteil vom 26.05.2011 entschieden. Die Garantie der «Osmosefreiheit» beziehe sich hier nicht lediglich auf das bloße Fehlen äußerer Merkmale der Osmose und einen normalen, altersgemäß osmosegeschädigten Zustand, sondern sichere über den Normalzustand des Bootes hinausgehende Schadensfreiheit zu, so die Richter (Az.: 11 U 135/10). Die in dem vom Gericht zu entscheidenden Rechtsstreit als osmosefrei verkaufte Segelyacht «Minerva» ist ein GFK-Boot (GFK = glasfaserverstärkter Kunststoff), Baujahr 1979/1980. Ihre bisherigen Eigentümer verkauften das Schiff im Jahr 2006. In dem schriftlichen Kaufvertrag garantierten sie die «Osmosefreiheit» des Bootes. Während der Verkaufsverhandlungen hatten sie mehrfach geäußert, das Unterwasserschiff selbst bis auf das Laminat abgeschliffen zu haben; das Schiff könne aufgrund der vorgenommenen Schutzbehandlung nie Osmose bekommen. Zwei Jahre später nahm der neue Eigentümer Verformungen am Unterwasserschiff wahr und verlangte von den Verkäufern die Rücknahme der Segelyacht und Rückzahlung des Kaufpreises." Ein Verzicht einer Sachmängelhaftung wurde nicht vereinbart.
    ____________________________________

    Wir haben uns das Urteil etwas genauer angesehen und bei der Yacht handelt es sich um eine schwerst osmotisch geschädigte Yacht (im Grunde ein Totalschaden am Unterwasserschiff), bei der bereits das Laminat zu quellen begann. Dabei hatte sich das Harz (ISO) bereits vom Laminat getrennt. Der Gelcoat und die darunter liegende Barriere war durch die wiederholenden Schleifaktionen stark beschädigt.
    Vergleichbar mit einem angeblichen rostfreien Auto, das bereits vollständig durchgerostet ist. Mit dem Begriff Osmosefrei wurde ein Zustand vermittelt, der im Grunde ein Totalschaden am Unterwasserschiff ist. Kommt es zur Trennung vom Laminat und Harz, dann wird das Boot weich, das Laminat beginnt zu reissen und das Harz bricht, was natürlich die Sicherheit einer Yacht erheblich schwächt. Werden solche Mängel wissentlich oder auch unwissentlich verschwiegen (da ging es nicht um ein paar Bläschen), dann haben die wenigsten Gerichte dafür Verständnis, da die Sachverständigen ohne Ausnahme einen solchen osmotischen Schaden bestätigen.

    Dümmer geht es nicht mehr, den die Osmose bzw. die osmotische Diffusion bei einer GFK-Yacht ist ein natürlicher Vorgang. Wer eine Osmosefreiheit zusichert bei einer 20 Jahre alten Yacht und noch vertraglich vereinbart, den kann wirklich keiner helfen. Bei jeder GFK-Yacht beginnt die Osmose wenn das Boot in`s Wasser kommt. Das wäre vergleichbar wenn einer ein 20 Jahre altes Auto verkauft und vertraglich vereinbart "frei von Rost"! Stellt sich dann heraus, dass das restaurierte Auto zum großen Teil bereits durchgerostet ist und die Sicherheit auch nicht mehr vorhanden ist, dann erfüllt das Auto nun mal nicht die zugesicherten Eigenschaften die vertraglich vereinbart wurden und muss zurück genommen werden. Bei einer Yacht bei der im Grunde die gleichen Eigenschaften zugesichert werden ist das nicht anders. Jedes Gericht würde in diesen Fall einer Rückgabe zustimmen. Des weiteren wurde das Vertragsrecht in vielen Bereichen abgeändert, so dass auch bei Privatverkäufen eine Sachmittelhaftung, versteckte Mängel, Rückgaberecht, usw. schriftlich ausgeschlossen werden muss.

    Alleine der Hinweis vom Verkäufer dass er ein 20 Jahre altes Boot mehrmals bis zum, Laminat abgeschliffen hat um eine Schutzbehandlung durchzuführen, kann nur noch als Wertevernichtung betrachtet werden und schafft natürlich die Vorraussetzung für schwerste osmotische Schäden. Zum Leidwesen sind die Foren voll mit solchen hilfreichen Ratschlägen mit der Osmoseangst. Osmosefreiheit kann nur bei neuen Booten oder bei Trailerbooten zugesichert werden, wenn diese meist an Land stehen und ab und zu mal im Wasser liegen.

    Osmose ist ein natürlicher physikalischer Prozess bei Polymeren, die einen osmotischen Schaden verursachen kann, "aber nicht verursachen muss". In den meisten Fällen sind bei einer fachgerechten Wartung keine osmotische Schäden zu befürchten. Eine einmalige Versiegelung des Gelcoat (nicht mit Epoxyd) um die Eigenschaften des Gelcoat zu bewahren, darauf nur ein hochwertiges selbstabschleifende Antifouling ist die beste Gewährleistung, dass eine Yacht z.B. in der Adria bei Wassertemperaturen bis zu 27°C, Dauerwasserlieger auch nach 20 Jahren keine osmotischen Schäden bekommt.

    Lest die Beiträge unter Osmose und Ihr werdet verstehen, dass osmotische Schäden in den ersten 20 Jahren in den meisten Fällen durch den Eigner selbst verschuldet werden. Eine zunehmende Käufer-Mentalität wie "Geiz ist Geil", sowie die zunehmende Beratung von Hausfrauensachverständigen in den zahlreichen Foren schafft den Osmosegeschädigten Kunden von "Morgen". Trotz erheblich besserer Qualität in der Fertigung, auch genauere Abstimmung bei den Harzen, klimatisierte Räume usw. haben wir eine zunehmenden Osmosehäuffigkeit. Auffällig ist dabei, je kleiner die Yachten, trotz gleichen Laminat, gleicher Barriere und Gelcoat ist die Schadenshäuffigkeit bei diesen Booten erheblich größer als bei den größeren Yachten. Dabei haben wir noch ein Nord-Süd- Gefälle festgestellt. Die meisten osmotischen Schadensmeldungen haben wir in der Ostsee, trotz Halbjahreswasserliegeplätze, kühle Wassertemperaturen, geringe UV-Belastung im Vergleich zum Mittelmeer. Ich kenne im Süden auch z.B. keinen Bavaria-Yachtbesitzer, der sich auf seine neue 30-49-ziger 6-8 Lagen Gelshield oder VCTar2 pinselt, weil das angeblich besonders gut vor Osmose schützen soll. Ich bin auch überzeugt, dass diese Yachtbesitzer auch nicht den Lack von Ihren neuen Daimler kräftig anschleifen würden weil der vermutlich nichts taugt, um darauf dann eine Rostschutzfarbe vom Baumarkt zu streichen, damit der Daimler nicht rostet........!

    Admin

  • #2
    AW: Haftung bei Osmose?

    Hallo Friedrich - das ist ein interessantes Urteil!

    Sie haben es sich genauer angesehen, wo kann man den vollständigen Text/Wortlaut denn bekommen?

    Sailaway

    Kommentar


    • #3
      AW: Haftung bei Osmose?

      Hallo Sailaway,
      Google macht es möglich. Gib einfach das Aktenzeichen Az.: 11 U 135/10 so wie fett markiert in die Google Suchmaschine ein. Für eine genaue Akteneinsicht ist aber die Hilfe eines Anwaltes notwendig.

      Grüße Friedrich

      Kommentar

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