Und wie sieht es hinter den Blasen aus? Wie tief geht die Schädigung? Oftmals wird die oberste, mit Bläschen behaftete Schicht oder auch die zweite und dritte abgetragen, der Rumpf getrocknet und die Außenhaut neu beschichtet. Es ist mehrfach vorgekommen, dass trotz der Behandlung Feuchtigkeit im Laminat verblieb - sie wurde eingepackt. Mit dem Zurückbilden der Blasen bleibt die Schädigung bestehen, weil sich die Substanzen aus dem Harz und von den Glasfasern gelöst haben und die verbleibende Feuchtigkeit zerstört weiter. Man kann die Osmose-Schädigung nicht messen, aber auf Grund der Feuchte im Laminat beurteilen.
Eine Möglichkeit ist das Auflegen einer ca. 0.5 qm großen Mikrowellenfolie (Temperaturbeständig) auf die trockene Außenhaut, die mit dicht schließendem Klebeband befestigt wird. Zeigen sich nach Erwärmen mit einem Heißluft-Föhn Tropfen, ist wahrscheinlich Feuchtigkeit im Laminat und die Feuchtebarriere ist bereits reduziert durch Ionisierung oder Erosion.
Es gibt viele weitere Prüfmethoden:
- Feuchtigkeitsprüfung mit Feldstärkenmessung
- Röntgenrückstreutechnik - Ultraschall-Thermografie
- Wärmebildkamera - Dynamische Thermografie-Endoskopie mit Absaugen der Flüssigkeit und deren Laboruntersuchung. Haben sich z.B. hohe Anteile an Diolen gebildet, dann ist das ein sicheres Anzeichen dass sich das Laminat vom Harz getrennt hat. Wenn Ihr mal eine Segelyacht auf dem Kiel stellt, dann darf sich der Kiel auch beim abspannen mit mehreren 100 kg nicht eindrücken.
- Verformungen am Rumpf - Dellen, Wölbungen, oder die Lagerbockstützen drücken sich ein, sind immer Anzeichen einer fortgeschrittenen Schädigung des Laminates. Ein Laminat mit Isoharz, Stärke ca. 12 -15 mm lässt sich nicht einfach mit einer Lagerbockstütze verformen.
Der Vollständigkeit halber wird auf weitere Prüfverfahren wie
- Ultraschall - Impuls/Echo-Verfahren
- Schallemissionsanalysen
- Thermographische Verfahren
- Holographische Interferometrie
- Moire - Verfahren
- Speckle - Verfahren
Eine Garantie-Erklärung "Frei von Osmose" kann streng genommen nicht abgegeben werden, denn wenn auch die Schädigung erst nach vielen, vielen Jahren einsetzt, so ist sie doch immer latent vorhanden. Eine arglistige Täuschung gibt es natürlich auch, aber meist sind es versteckte Mängel, die der Verkäufer nicht kennen muss. Damit ist jede Klage bei Gericht, bei einer osmotischen Schädigung außerhalb der Garantie aussichtslos.
Dazu kommt noch, dass der Begriff "Osmosefrei" oder "Frei von Osmose" auf eine Yacht nicht übertragbar ist. Als Osmose (= „Eindringen, Stoß, Schub, Antrieb") wird in den Naturwissenschaften der gerichtete Fluss von Molekülen durch eine semipermeable Membran bezeichnet. Bei den GFK-Yachten geht es um die osmotische Diffusion - statische Physik - statische Thermodynamik - Physikalische Chemie.
Wenn also einer meint beim Kauf einer osmotisch geschädigten Yacht auf Grund der schriftlichen Zusicherung von "Osmosefrei", eine Gewährleistung einforden zu können, der hat Pech. Denn "Osmosefrei" bedeutet dass eine Yacht frei von Eindringen, Stößen, Schüben, Antrieben oder frei eines gerichteten Flusses von Molekülen ist. Mit einen solchen Quatsch kann kein Gericht was anfangen.