Ankündigung

Einklappen

WICHTIG - RISSE IM ANTIFOULING - WICHTIG

Wir bekommen jedes Jahr 2-4 Reklamationen wo sich Risse im Antifouling bilden wenn das Boot an Land steht. Natürlich sind 2 - 4 Reklamationen bei mehreren tausend Kunden nicht die Welt und für manchen anderen Händler ein Traum. Wir versuchen aber auch die wenigen Reklamationen ernst zu nehmen. Grundsätzlich sind nun mal alle Antifoulings microporös, quellen im Wasser und schrumpfen wenn die trocken werden. Was bei den Standard-Antifoulings kein Problem ist, da die nach einer Saison weitgehend verbraucht wurden und im Folgjahr neu gestrichen werden, kann natürlich bei mehrjährigen Antifoulings ein Problem werden, was sich in Form von kleinen Rissen im Antifouling bis zur Grundierung zeigt.

Die Risse können auch entstehen, wenn Epoxid-Beschichtungen vorgenommen werden, die dann mit PVC-Vinyl und Antifouling überschichtet werden. Auch die Nichteinhaltung des Taupunktes kann solche Spannungsrisse bei der Trocknung verursachen. Bei den EP-Beschichtungen von uns handelt es sich um Reinepoxidbeschichtungen mit hohen Feuchtedichten die nun mal 3-4 Wochen nachhärten. Wird jetzt innerhalb der Beschichtungsintervalle nachbeschichtet, so können Spannungsrisse im Antifouling entstehen. Diese Risse sind nicht weiter schlimm, es kommt zu keinen Ablatzungen und lassen sich mit einer dünnen Lage Antifouling beheben. Wir müssen aber auch feststellen, dass besonder bei hohen Trocknungstemperaturen wenn Boote an Land stehen wie im Süden der Adria, in geheizten Bootshallen, oder bei geringer Luftfeuchte es zu solchen Rissen kommen kann. Haben wir solche Vorgaben, dann muss die Schichtstärke beim Antifoulinganstrich reduziert werden. Wir weisen immer wieder darauf hin, nicht zu viel - keine zu hohen Schichtstärken. Haben wir Vorgaben wie z.B. EP-Beschichtungen, trockene warme Winterlager, dann sollte auch nur einmal das Antifouling mit der Fellrolle aufgetragen werden. Da unsere Antifoulings einen Dockintervall von 18 Monaten haben, mehrjährig sind, genügt in der Regel bei den Yachten die im Winter auf dem Lagerbock stehen ein Anstrich für 24 bis 36 Monate.

Es kommt dabei zu keinen Abplatzungen und ist nur ein optisches Problem. Im Gegensatz zu den Standardantifoulings, da kommt es nicht zu Haarrissen, sondern zu direkten Abplatzungen die zum Teil dann großflächig bei höheren Schichtstärken erfolgen können.

Eine weitere Ursache ist dass die Gebinde nicht ausreichend aufgerührt werden. Wir haben in den 2 Liter Gebinden ca. 2,6 kg Schwermetalle und Biozide. Es ist also zwingend erforderlich dass mit dem Rührstab und der Bohrmaschine gründlich aufgerührt wird, damit sich die Lölsungsmittel mit den Schwermetallen und Bioziden vermischen. Die Löpsungsmittel sind auch für die Härtung erforderlich. Da nun mal trotz Rührstab die Dosenwand und der Dosenboden nicht aufgerührt werden kann, ist ein umtopfen z.B. in eine Farbmischwanne zwingend erforderlich. Wenn Primer - Antifoulingreste vom Dosenrand oder Dosenboden gestrichen werden, dann entstehen nun mal solche Haarrisse. Wir können nur immer wieder auf eine sorgfältige Verarbeitung hinweisen, denn Geiz um den letzten Tropfen Antifouling vom Dosenrand zu verstreichen, oder Nachlässigkeit bei der Verarbeitung zahlt sich nicht aus.

Dieser Grundsatz gilt nun mal bei allen SPC-Antifoulings und Dickschichtantifoulings die anstelle Dikupfer Zinkoxide verwenden wie Marine 522 Ecoship Farbe weiß - grau - blau, da sollten die Wasserliegezeiten nur max 1-2 Monate unterbrochen werden, lieber weniger da diese Antifoulings ein anderes Quellverhalten haben. Während mehrlagige Schichtstärken besonders für Blauwassersegeler bis zu 5 Anstriche, die dann 2 mal rund um die Welt reichen kein Problem sind, wenn die Wasserliegezeiten nicht unterbrochen werden.

In den meisten Fällen kommt es aber bei den Farben schwarz oder ziegelrot nicht zu solchen Rissbildungen wenn die Wasserliegezeiten in den Wintermonaten 5-6 Monate unterbrochen werden.

Wir bitten um Verständnis wenn das passiert, aber auch bei uns gibt es nun mal keine 100%. Achtet also darauf, meist ist weniger mehr und vermeidet Aplikationsprobleme.

Administration
Mehr anzeigen
Weniger anzeigen

GESETZGEBUNG IMO

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • GESETZGEBUNG IMO

    Legislation
    In international legislation of antifouling biocides the adoption of the Antifouling Convention of the IMO (www.imo.org) exerted long-term and drastic effects in maritime industry.

    In October 2001 the International Maritime Organization approved a treaty with the global prohibition for the application of organotins acting as biocides in antifouling paints on January 1, 2003 and a complete ban on the presence of organotins acting as biocides in antifouling paints by January 1, 2008.

    The title of the convention points out that this treaty will cover more than organostannic biocides: International Convention on the Control of Harmful Effects of the Use of Anti-Fouling Systems on Ships.

    This Convention shall enter into force twelve months after the date on which not less than twenty-five States, the combined merchant fleets of which constitute not less than twenty-five percent of the gross tonnage of the world's merchant shipping, have either signed it without reservation as to ratification, acceptance or approval, or have deposited the requisite instrument of ratification, acceptance, approval or accession. For the actual status of treaty ratification see:

    AF Treaty Status (, 13 KB)

    IMO Treaty Ratification 09-2007 (, 22 KB)

    In a first step the following systems shall be banned:

    Organotin compounds which act as biocides in anti-fouling systems shall not be applied or re-applied by January 1, 2003
    Ships shall not bear such compounds on their hulls or external parts or surfaces,
    or
    Shall bear a coating that forms a barrier to such compounds leaching from the underlying noncompliant antifouling systems

    Other antifouling systems than organotin-based can be proposed to be included in the Annex. The required elements for an initial proposal are clearly defined in the Annex 2 of the AFS-Convention.

    It can be expected that antifouling systems banned after the implementation of the EU Biocidal Products Directive will be proposed to be included in the annex.

    The Convention requires surveys and certification for anti-fouling systems for ships of 400 gross tonnage and above engaged in international voyages.

    Technical guidelines for surveys were developed and implemented. A ship is issued with a Certificate after successful completion of a survey in accordance with regulations outlined in Annex 4. A model form of international anti-fouling system certificate is part of the convention as Appendix 1 to Annex 4. For details see:

    AFS-Conf-26 (, 188 KB)

    Despite the fact that the IMO Antifouling Convention is not yet valid, several classification societies started with separate procedures to certify TBT-free antifouling paints.

    Lloyds Register publishes since 2002 a list with TBT-free antifouling paints which are certified according to its own procedure. This list is going to be regular updated. The PDF-document represents the status of April 2005. For details see:

    Recognised TBT-free Antifouling Coatings LR, 04/2005 (, 244 KB)

    The German classification society Germanischer Lloyd developed another certification system and is publishing a list of TBT-free paints recognised by the Germanischen Lloyd on their website. For details see:

    List of Approved Anti-Fouling Systems GL, 06/2005 (20 KB)

    Vom GL zugelassene Bewuchsschutzsysteme (Online-Anfrage bei gl-group.com)

    Another worldwide operationg classification society Det Norske Veritas has certified a large number of professional antifouling paints. For details see:

    List of Approved Anti-Fouling Systems DNV, 06/2005 (35 KB)
Lädt...
X