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WICHTIG - RISSE IM ANTIFOULING - WICHTIG

Wir bekommen jedes Jahr 2-4 Reklamationen wo sich Risse im Antifouling bilden wenn das Boot an Land steht. Natürlich sind 2 - 4 Reklamationen bei mehreren tausend Kunden nicht die Welt und für manchen anderen Händler ein Traum. Wir versuchen aber auch die wenigen Reklamationen ernst zu nehmen. Grundsätzlich sind nun mal alle Antifoulings microporös, quellen im Wasser und schrumpfen wenn die trocken werden. Was bei den Standard-Antifoulings kein Problem ist, da die nach einer Saison weitgehend verbraucht wurden und im Folgjahr neu gestrichen werden, kann natürlich bei mehrjährigen Antifoulings ein Problem werden, was sich in Form von kleinen Rissen im Antifouling bis zur Grundierung zeigt.

Die Risse können auch entstehen, wenn Epoxid-Beschichtungen vorgenommen werden, die dann mit PVC-Vinyl und Antifouling überschichtet werden. Auch die Nichteinhaltung des Taupunktes kann solche Spannungsrisse bei der Trocknung verursachen. Bei den EP-Beschichtungen von uns handelt es sich um Reinepoxidbeschichtungen mit hohen Feuchtedichten die nun mal 3-4 Wochen nachhärten. Wird jetzt innerhalb der Beschichtungsintervalle nachbeschichtet, so können Spannungsrisse im Antifouling entstehen. Diese Risse sind nicht weiter schlimm, es kommt zu keinen Ablatzungen und lassen sich mit einer dünnen Lage Antifouling beheben. Wir müssen aber auch feststellen, dass besonder bei hohen Trocknungstemperaturen wenn Boote an Land stehen wie im Süden der Adria, in geheizten Bootshallen, oder bei geringer Luftfeuchte es zu solchen Rissen kommen kann. Haben wir solche Vorgaben, dann muss die Schichtstärke beim Antifoulinganstrich reduziert werden. Wir weisen immer wieder darauf hin, nicht zu viel - keine zu hohen Schichtstärken. Haben wir Vorgaben wie z.B. EP-Beschichtungen, trockene warme Winterlager, dann sollte auch nur einmal das Antifouling mit der Fellrolle aufgetragen werden. Da unsere Antifoulings einen Dockintervall von 18 Monaten haben, mehrjährig sind, genügt in der Regel bei den Yachten die im Winter auf dem Lagerbock stehen ein Anstrich für 24 bis 36 Monate.

Es kommt dabei zu keinen Abplatzungen und ist nur ein optisches Problem. Im Gegensatz zu den Standardantifoulings, da kommt es nicht zu Haarrissen, sondern zu direkten Abplatzungen die zum Teil dann großflächig bei höheren Schichtstärken erfolgen können.

Eine weitere Ursache ist dass die Gebinde nicht ausreichend aufgerührt werden. Wir haben in den 2 Liter Gebinden ca. 2,6 kg Schwermetalle und Biozide. Es ist also zwingend erforderlich dass mit dem Rührstab und der Bohrmaschine gründlich aufgerührt wird, damit sich die Lölsungsmittel mit den Schwermetallen und Bioziden vermischen. Die Löpsungsmittel sind auch für die Härtung erforderlich. Da nun mal trotz Rührstab die Dosenwand und der Dosenboden nicht aufgerührt werden kann, ist ein umtopfen z.B. in eine Farbmischwanne zwingend erforderlich. Wenn Primer - Antifoulingreste vom Dosenrand oder Dosenboden gestrichen werden, dann entstehen nun mal solche Haarrisse. Wir können nur immer wieder auf eine sorgfältige Verarbeitung hinweisen, denn Geiz um den letzten Tropfen Antifouling vom Dosenrand zu verstreichen, oder Nachlässigkeit bei der Verarbeitung zahlt sich nicht aus.

Dieser Grundsatz gilt nun mal bei allen SPC-Antifoulings und Dickschichtantifoulings die anstelle Dikupfer Zinkoxide verwenden wie Marine 522 Ecoship Farbe weiß - grau - blau, da sollten die Wasserliegezeiten nur max 1-2 Monate unterbrochen werden, lieber weniger da diese Antifoulings ein anderes Quellverhalten haben. Während mehrlagige Schichtstärken besonders für Blauwassersegeler bis zu 5 Anstriche, die dann 2 mal rund um die Welt reichen kein Problem sind, wenn die Wasserliegezeiten nicht unterbrochen werden.

In den meisten Fällen kommt es aber bei den Farben schwarz oder ziegelrot nicht zu solchen Rissbildungen wenn die Wasserliegezeiten in den Wintermonaten 5-6 Monate unterbrochen werden.

Wir bitten um Verständnis wenn das passiert, aber auch bei uns gibt es nun mal keine 100%. Achtet also darauf, meist ist weniger mehr und vermeidet Aplikationsprobleme.

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    Legislation
    The Australian legislation regarding the approval of antifouling products is very strict and comprehensive. Only chemical and biological products (biocidal products) require registration with the Australian Pesticides and Veterinary Medicines Authority (APVMA). Products which are acting as physical deterrents (biocide-free products) do not require registration. This includes fibre surfaces and non-stick coatings, basing e.g. on silicones.

    Registration of pesticide products is done federally through the Australian Pesticides and Veterinary Medicines Authority (APVMA, formally the National Registration Authority, www.apvma.gov.au). State government is responsible for controlling the use of these registered products. Twice a year the APVMA meets with state government representatives to discuss areas of concern in a registration liaison committee.

    Registered product information is available through the PUBCRIS database. In the PUBCRIS database you can search for company name, product name, active constituents, or host and pest organisms. Information available for each registered paint, active constituents, states registered, approved labels and packaging information.

    In Australia cuprous oxide, cuprous thiocyanate and Thiram are registered but not yet fully assessed. Diuron was grandfathered into the present system but is currently undergoing review, to be completed 2004. Sea-Nine 211 was only recently registered and assessed. Zineb is registered for agricultural and antifouling use.

    Irgarol has been considered but not approved by the APVMA for use as an antifouling biocide. Chlorothalonil is presently registered for use as active ingredient but not yet fully assessed and Dichlofluanid has never been considered by the National Registration Authority for the use as antifouling biocide. Zinc pyrithione was registered and assessed in 2002. The Antifouling Program is assisting with development of alternative antifouling products, education of the public and industry, and is cooperating with the NRA on assessment and registration of new antifouling products.

    For more information see: www.ea.gov.au/coasts/pollution/antifouling

    To register a product with the APVMA, efficacy data must be provided with guidelines set out by the APVMA to ensure enough relevant data is supplied. These guidelines are fairly comprehensive and act as a guide throughout the whole scientific testing procedure. This guide suggests some standard methods of testing that they have deemed suitable for efficacy testing of antifouling paints. The Australian guidelines for efficacy testing of antifouling coatings are summarised below¹.

    General practice
    All efficacy studies must be fully scientifically documented. Fouling organisms should be identified by type (i.e. macroscopic algae, barnacles, tubeworms etc.) and abundance, percentage surface cover or biomass. Latin binomial names for any organisms should be provided.

    Sufficient detail must be provided for the reviewer to understand exactly how the trials have been carried out. For example, target species, surface composition and preparation, number of coats, method of application and wet or dry film thickness should be described.

    ¹ Agricultural Requirement Series, "Antifouling Efficacy Data Guidelines", NRA, 2001
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